Kindertageseinrichtungen; Beantragung einer Baukostenbeteiligung
Für den notwendigen Ausbau und Erhalt der Kindertagesbetreuungsangebote sind die Gemeinden zuständig. Der Freistaat Bayern unterstützt die Gemeinden bei entsprechenden Bauinvestitionen durch die Gewährung von Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs.
Stand 20.08.2021
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)