Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts durch den Gemeinderat ist die höchste Auszeichnung der Gemeinde.
Ehemaligen Bürgermeistern/-innen kann die Ehrenbezeichnung "Altbürgermeister/in" oder "Altoberbürgermeister/in" verliehen werden.
Weitere Möglichkeiten zur Auszeichnung verdienter Bürger können sein: Ehrengeschenke, Ehrenmedaillen, Ehrenringe und Ähnliches.
Jeder Bürger kann aber auch selbst die Auszeichnung verdienter Bürger bei der Gemeinde anregen (Verdienste und zurückgelegte Zeiten bei der Gemeinde müssen dargestellt werden). Wer sich selbst vorschlägt, kann grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.