Öffentlicher Personennahverkehr; Tarifgestaltung, Haltestellenplanung
Lankreise und/oder Gemeinden können für die Tarifgestaltung und Haltestellenplanung auf dem Gebiet ihres Landkreises oder ihrer Gemeinde zuständig sein.
Stand 25.10.2018
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)