Katzenschutzverordnung im Landkreis Landsberg am Lech
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Katzenschutzverordnung im Landkreis Landsberg am Lech
Obwohl im Landkreis Landsberg am Lech bereits jedes Jahr mehrere hundert herrenlose, teilweise verwilderte Katzen durch Tierschutzinitiativen und engagierte Bürgerinnen und Bürger kastriert werden, steigt die Anzahl der freilebenden Katzen weiter an. Viele dieser Katzen leben in einem elenden Zustand. Sie sind verwahrlost, oft abgemagert und krank. Verwildert lebende Hauskatzen leiden, anders als Wildkatzen, sehr unter einem Leben ohne Betreuung durch den Menschen. Alle verwildert lebenden Katzen stammen von Freigängerkatzen ab, deren Fortpflanzung nicht kontrolliert wurde.
Katzen können im Jahr zwei- bis dreimal jeweils vier bis sechs Junge bekommen. In vielen Fällen werden diese zumeist ungewollten Katzenwelpen ausgesetzt oder in Tierheimen abgegeben, die schon jetzt überfüllt sind. Die ausgesetzten jungen Katzen sind mit ca. fünf bis acht Monaten wiederum geschlechtsreif, vermehren sich weiterhin und sorgen so in kurzer Zeit für eine Katzenüberpopulation, die auch die Gesundheit Ihrer Freigängerkatze gefährdet.
Weitere Informationen können Sie dem nachfolgenden Flyer entnehmen.