Breitbandausbau Gigabit-Förderung
Breitbandausbau im Rahmen der Bayer. Gigabitrichtlinie (BayGibitR) Ansprechpartner: Herr Markus Wittlinger
Die Gemeinde Weil beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.
Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung
Die Gemeinde Weil ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Weil bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 31. März 2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Bekanntmachung der Markterkundung
Veröffentlicht am 15.02.2021
Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Weil für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload ermittelt und veröffentlicht nachfolgende Dokumente zur Breitbandversorgung.
Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an Herrn Markus Wittlinger unter der Email-Adresse wittlinger(at)weil.de
Link zur Karte Istversorgung Bereich Nord
Link zur Karte Istversorgung Bereich Süd
Link zu Nutzungsbedingungen Geo-Daten
Link zu Verpflichtungserklärung
Link zu Hinweisdokument "Leitfaden Markterkundung"
Link zu Hinweisdokument "Technisches Konzept"
Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten
Die Adressliste enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem Auftragnehmer sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten.