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Information zur Stichwahl Landrat/Landrätin am 22.03.2026

Wahlkreuz

Urnenwahl

Die Wahlbenachrichtigung für die Hauptwahl vom 08.03.2026 gilt auch für die Stichwahl am 22.03.2026!

Sollte diese Benachrichtigung nicht mehr vorhanden sein – eine Wahl ist jederzeit möglich, sofern man im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Daher bitte zur Abstimmung im Wahllokal ein Ausweisdokument mitbringen. 

 

Briefwahl

Alle Wählerinnen und Wähler, die bereits für die Hauptwahl Briefwahlunterlagen angefordert haben, bekommen diese automatisch übersandt, wenn sie dies auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vermerkt haben. Wenn die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegt und Sie gerne Briefwahl machen möchten, so beantragen Sie diese persönlich in der Gemeindeverwaltung. 

 

Bei weiteren Fragen rufen Sie gerne im Rathaus an!

Tel. 08195/9313-0

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